Hinnerk Altenburg

Web Developer in Hamburg, Germany

Einsatz von Google Analytics nun mit Datenschutzhinweis rechtmäßig

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Laut einem Artikel auf heise.de ist nun nach einer Aussage des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) endlich die seit einiger Zeit durch Datenschützer entdeckte Unsicherheit bzgl. des Einsatzes des populären und kostenfreien Website Analyse- und Statistiktools Google Analytics auf deutschen Websites ausgeräumt. Als kritisch wurde u.a. die Übermittlung der Nutzungsdaten und vor allem der IP-Adressen der Websitebesucher zu Google Inc. in die USA – also außerhalb der strengeren deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen – erachtet.

Google hat nun auf dieses Problem reagiert und seine Google Analytics AGB im Punkt “8. DATENSCHUTZ” angepasst:

[...] Sie sind ferner verpflichtet, an prominenten Stellen Ihrer Websites eine sachgerechte Datenschutzpolicy zu dokumentieren (und sich an diese zu halten). Auch werden Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Aufmerksamkeit der Nutzer Ihrer Website auf eine Erklärung zu lenken, die in allen wesentlichen Teilen wie folgt lautet:

„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“

Hiernach reicht es also, einen solchen Datenschutzhinweis in der selben leicht erreichbaren Weise wie ein Impressum der Website hinzuzufügen, um den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) gerecht zu werden und so vor Abmahnungen geschützt zu sein. Der Text steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Written by Hinnerk

October 11th, 2008 at 11:18 pm

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One Response to 'Einsatz von Google Analytics nun mit Datenschutzhinweis rechtmäßig'

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  1. Dankeschoen, das war ein sehr gut verfasster Artikel. Bin auf diesen Blog hier durch Yahoo gestossen und habe euch auch gleich in meinen Feedreader aufgenommen. Freue mich schon bald wieder hier lesen zu duerfen! Gruss

    Johanna Alber

    8 Mar 10 at 08:06

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